Wirtschaft

Ende des festen 3-Prozent-Széchenyi-Kredits in Ungarn: ein an den BUBOR gekoppelter Zins kommt für Liquiditätskredite

Die Regierung stellt den Zins der Liquiditätskredite des Széchenyi-Karten-Programms auf eine Marktbasis um. Für ab dem 15. Juli 2026 geschlossene Verträge gilt ein variabler, an den dreimonatigen BUBOR gekoppelter Zins, derzeit 5,89 Prozent.

Ende des festen 3-Prozent-Széchenyi-Kredits in Ungarn: ein an den BUBOR gekoppelter Zins kommt für Liquiditätskredite
Der feste Kundenzins von 3 Prozent endet bei den Liquiditätskreditprodukten des ungarischen Széchenyi-Karten-Programms. Nach der Regierungsentscheidung folgt der Zins künftig dem dreimonatigen Interbanken-Forint-Zins, dessen aktuelles Niveau 5,89 Prozent beträgt. Hinter dem Schritt stehen zwei Gründe: die hohen Haushaltskosten der Zinssubvention und die mit den subventionierten Krediten betriebene Arbitrage. Die Konstruktion bleibt dennoch günstiger als Marktkredite, und mit bestimmten Fristen können die alten, fest verzinsten Bedingungen vorerst noch genutzt werden.

Was ändert sich genau?

Die Änderung betrifft die Liquiditätskreditprodukte des Széchenyi-Karten-Programms, namentlich den Széchenyi Folyószámlahitel MAX+ (Kontokorrentkredit), den Széchenyi Likviditási Hitel MAX+ (Liquiditätskredit) und den Széchenyi Turisztikai Kártya MAX+ (Tourismuskarte). Diese trugen bislang einen einheitlichen, festen Kundenzins von 3 Prozent, der im vergangenen Oktober auf diesem Niveau vereinheitlicht wurde. Nach der Änderung wird der Zins variabel und folgt dem dreimonatigen Budapest Interbank Offered Rate (BUBOR), dessen aktueller Wert 5,89 Prozent beträgt.

Die Änderung betrifft nicht die bereits laufenden Kredite, die für die restliche Laufzeit zu den früheren Bedingungen weiterlaufen. Die Zinserhöhung gilt für ab dem 15. Juli 2026 geschlossene neue Verträge.

Warum hat die Regierung gehandelt?

Hinter der Entscheidung stehen vor allem die Kosten der Zinssubvention. Da das Programm die Differenz zwischen dem Markt- und dem subventionierten Zinsniveau abdeckte, belastete es den Haushalt erheblich. Nach der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie kostete die Zinssubvention den Staat jährlich rund 150 Milliarden Forint, letztlich die Steuerzahler. Die Haushaltsplanung sah für das Programm 2025 einen Rahmen von 267 Milliarden und 2026 von 321 Milliarden Forint vor.

Der andere Grund ist die Arbitrage. Der ursprüngliche Zweck der subventionierten Kredite war die Finanzierung des laufenden Betriebs, der Liquidität und der Entwicklung der Unternehmen. Die Erfahrung zeigte jedoch, dass ein Teil der Unternehmen aus den extrem niedrig verzinsten Krediten höher rentierliche Staatspapiere kaufte und so aus den subventionierten Mitteln einen praktisch risikofreien Gewinn erzielte. Der Finanzstabilitätsbericht der Ungarischen Nationalbank (Magyar Nemzeti Bank, MNB) wies zudem darauf hin, dass die Kreditaufnahme weitgehend dieselben Unternehmen betraf, rund 70 Prozent der neuen Kreditnehmer verfügten 2025 bereits über einen Széchenyi-Karten-Kredit, während die Einlagen und die Liquidität der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hoch waren. Nach den Regierungsangaben könnte der jetzige Schritt im Haushalt des kommenden Jahres Einsparungen von fast 70 Milliarden Forint bedeuten.

Wen betrifft es und ab wann? Die wichtigen Fristen

Genaue Daten regeln den Übergang zwischen den alten und den neuen Bedingungen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fristen zusammen.

Antrag oder Geschäft

Anwendbare Bedingungen

Bis 18. Juni 2026 angenommene Anträge

Noch die festen 3-Prozent-Bedingungen, Vertragsabschluss spätestens bis 14. Juli 2026

Ab 19. Juni 2026 eingereichte Anträge

Nur der neue variable Zins, Vertragsabschluss ab 15. Juli 2026

Ab 15. Juli 2026 geschlossene MAX+-Verträge

Variabler, an den dreimonatigen BUBOR gekoppelter Zins

Bestehende, laufende Kredite

Von der Zinsänderung nicht betroffen

In der Praxis können also bei bis zum 18. Juni 2026 angenommenen Kreditanträgen die Unternehmen noch zu den früheren, fest verzinsten Bedingungen abschließen, und die Finanzierer haben dafür spätestens bis zum 14. Juli 2026 Zeit. Bei ab dem 19. Juni 2026 eingereichten Anträgen erfolgt der Vertragsabschluss ab dem 15. Juli 2026 zu den neuen Konditionen. Die an der Abwicklung des Programms mitwirkende KAVOSZ Zrt. und die registrierenden Büros informieren über die detaillierten Übergangsregeln.

Was bleibt unverändert?

Die Regierungsmitteilung betont, dass die Konstruktion auch mit dem variablen Zins günstigere Finanzierungsbedingungen bietet als marktübliche Unternehmenskredite und weiterhin für ungarische Unternehmen verfügbar bleibt. Als Teil des Programms steht weiterhin die 80-prozentige selbstschuldnerische Bürgschaft der Garantiqa Hitelgarancia Zrt. zur Verfügung, die den Kreditzugang erleichtert und das Risiko der finanzierenden Institute senkt.

Das Investitionskreditprogramm bleibt bestehen, und nach den Angaben entwickelt die Ungarische Entwicklungsbank (Magyar Fejlesztési Bank, MFB) aus den EU-Aufbaumitteln, also der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility, RRF), ein neues Programm zur Unterstützung der KMU-Finanzierung. Die subventionierte Finanzierung verschwindet also nicht, nur der Zins der Liquiditätskredite rückt näher an das Marktniveau.

Was bedeutet das für die Unternehmen?

Der sichtbarste Effekt ist, dass der Zins der Liquiditätskredite von den früheren festen 3 Prozent auf das aktuelle Niveau von 5,89 Prozent steigt, die Finanzierung also teurer wird. Das liegt jedoch weiterhin unter dem Niveau rein marktüblicher Unternehmenskredite, sodass die Attraktivität der Konstruktion nicht verschwindet, sondern sich nur verringert. Die Änderung verengt zugleich den Spielraum für Arbitrage, weil sich die Lücke zwischen dem subventionierten und dem Marktzins erheblich verkleinert.

Aus Sicht der Unternehmen ist die Beachtung der Fristen entscheidend. Wer in naher Zukunft einen Liquiditätskredit benötigt, sollte wissen, dass bis zum 18. Juni 2026 angenommene Anträge noch zu den alten, festen Bedingungen abgeschlossen werden können, während für spätere Anträge der neue, an den BUBOR gekoppelte Zins gilt. Inhaber laufender Kredite müssen nichts tun, ihre Konditionen bleiben für die Laufzeit unverändert.

T
Fachexperte
Tamás Farkas
wirtschaftswissenschaftler, steuerberater
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