Das Gewicht der Notstandsverordnungs-Regulierung
Im ungarischen Rechtssystem ist die Notstandsverordnung der Regierung ursprünglich ein Instrument, das für außerordentliche Lagen des verfassungsmäßigen Systems geschaffen wurde. Ihre Eigenart besteht darin, dass sie unmittelbar nach Verkündung in Kraft tritt, gesetzeskräftig ist und das langwierige Vorbereitungs- und Beratungsverfahren der parlamentarischen Gesetzgebung nicht erfordert. Aufgrund der 2020 begonnenen Pandemie sowie des seit 2022 anhaltenden energiekrisenhaften und kriegerischen Umfelds wurde dieser außerordentliche Regulierungskanal zum prägenden Instrument der die Privatwirtschaft unmittelbar betreffenden Wirtschaftsregulierung. Die Erhebung und Änderung von Sondersteuern, die Einführung und Aufhebung von Preisstopps, die unterjährige Präzisierung der Steuergesetzgebung sowie die Umgestaltung der Bau- und Ausschreibungsbedingungen erreichten die betroffenen Unternehmen sämtlich in dieser Form, häufig mit kurzer Vorbereitungsfrist und in einem Rhythmus, der nicht stets dem Geschäftsjahr entsprach.
Die Zahl der derzeit in Kraft befindlichen Notstandsregelungen beläuft sich auf einhundertfünfundneunzig, und allein in den ersten vier Monaten 2026 wurden nahezu dreißig neue Verordnungen verkündet. Der politische Zyklus nach dem Frühjahr 2026 deutet auf den schrittweisen Rückzug dieses Regulierungsmusters hin. Einerseits wird ein Teil der in Kraft befindlichen Notstandsverordnungen voraussichtlich auf gesetzliche Ebene gehoben, kodifiziert und in einigen Fällen mit präzisiertem Inhalt versehen. Andererseits wird eine erhebliche Zahl ausdrücklich übergangsweise gedachter Regelungen ausgesetzt oder substantiell umgestaltet.
Steuer- und Sondersteuer-Paket
Den Bereich mit dem größten wirtschaftlichen Gewicht bilden die Sondersteuern. In der Praxis der vergangenen Jahre wurden für den Bankensektor, die Versicherungen, den Einzelhandel, die Energieunternehmen, die Telekommunikationsanbieter und die Pharmavertriebe ausdrücklich sektorspezifische Zusatzsteuern eingeführt, mehrheitlich mit jährlich erneuertem oder geändertem Inhalt. Die im April 2026 in Kraft getretene Regierungsverordnung über die abweichende Anwendung des Werbesteuergesetzes veranschaulicht die Dynamik dieses Bereichs gut — eine erneute übergangsweise Modifikation einer bereits existierenden Steuerart wurde innerhalb weniger Tage nach ihrer Verkündung Bestandteil der Unternehmensplanung.
Diese Steuerarten beeinträchtigten die unternehmerische Planbarkeit erheblich, da die Steuerschuld des laufenden Jahres häufig erst in den letzten Monaten klar zu erkennen war. Bei der für die zweite Hälfte 2026 erwarteten regulatorischen Neuordnung sind mehrere Ergebnisse gleichermaßen denkbar. In einigen Sektoren — insbesondere im Einzelhandel und im Bankenbereich — kann auch ein vollständiger Auslauf zur Tagesordnung werden, da Wettbewerbsfähigkeitsüberlegungen der betroffenen Branchen kurzfristige haushaltspolitische Erwägungen überlagern können. In anderen Fällen ist die Modifikation der Sätze und Stufen die Hauptrichtung, bei Beibehaltung der grundlegenden Steuerart. Aus Sicht der unternehmerischen Finanzplanung wäre die wichtigste Entwicklung, wenn die Sondersteuern für das jeweilige Jahr zu Jahresbeginn endgültig festgelegt würden und unterjährige Änderungen entfielen.
Die seit Jahren andauernde, bedeutende Umgestaltung der KATA (pauschalisierte Steuer für Kleinsteuerpflichtige) steht ebenfalls auf der Tagesordnung des nächsten Zyklus. Die Verschärfung von 2022 hat das steuerliche Umfeld der Kleinunternehmen erheblich umgestaltet, und im kommenden Zeitraum können weitere Präzisierungen oder teilweise Rückführungen erfolgen. Bei den Parametern der KIVA ist keine substantielle Umgestaltung zu erwarten, sondern eher eine Feinjustierung der Eintritts- und Verbleibensvoraussetzungen sowie eine schrittweise Erweiterung des berechtigten Personenkreises.
Energieregulierung
Die Energiesäule zeigte auch in den ersten Monaten 2026 eine intensive Verordnungstätigkeit. Im März wurden zwei Verordnungen über die Sicherheit der Erdgasversorgung und über Lagerhaltungsverpflichtungen verkündet, und eine dritte über die abweichende Anwendung des Elektrizitätsgesetzes. Im April reihte sich die Verordnung über die internationale Energiesicherheits-Datenmeldung an. Die Kostenstruktur der privatwirtschaftlichen Industrieunternehmen, Logistikunternehmen und des Handels hängt unmittelbar von diesen Regelungen ab, sodass jede neue Verordnungsverkündung sofortige finanzielle Modellierung erfordert. Die in diesem Bereich erwartete Neuordnung dürfte sich auf die Klarstellung der Preisstopp-Konstruktionen, die Schaffung längerfristiger Rahmenbedingungen für Energieinvestitionsförderungen sowie die gesetzliche Verankerung der Versorgungssicherheits-Datenmeldung richten.
Bauwesen, Immobilien, öffentliche Beschaffung
Die Regulierung des Bau- und Immobiliensektors ist ebenfalls mit einer beträchtlichen Zahl von Notstandsverordnungen belastet. Die baurechtliche Verordnung vom Februar 2026 hat den Rahmen der Energieinvestitionen verfeinert, die Ende 2025 in Kraft getretene Wohnraumförderungsverordnung hat den Rahmen der Wohnraumunterstützung gesetzt, und die für unter 35-jährige Arbeitnehmende vergebbare Wohnraumförderung gilt seit Januar 2025. Die abweichenden Anwendungsregelungen für die baurechtliche Genehmigung, das öffentliche Beschaffungswesen sowie für die Liegenschaftsregister- und Bauaufsichtsverfahren können in den kommenden Monaten umfassend überprüft werden.
Das aktuelle Bild des Baumarktes und die Konturen der Wiederaufnahme aufgeschobener staatlicher Investitionen haben wir in einer früheren Analyse ausführlich behandelt. Dort haben wir gezeigt, dass der Rückgang im ersten Quartal 2026 in den nächsten zwölf Monaten durch die Öffnung der staatlichen Investitionskanäle und die Inanspruchnahme der EU-Mittel umgekehrt werden kann. Die regulatorische Neuordnung, die das Thema des vorliegenden Beitrags bildet, ist der institutionelle Rahmen dieses Prozesses. Im Markt für Leichtbau und Modulbau steht die Feinabstimmung der Liegenschaftsregister- und baurechtlichen Regulierung bereits jetzt auf der Tagesordnung. Die ausführlichen Aspekte der damit verbundenen umsatzsteuerlichen Beurteilung haben wir in einem gesonderten Beitrag entfaltet. Die Umgestaltung des öffentlichen Beschaffungsmarktes weist in Richtung einer Verschärfung der Transparenzkriterien, einer Präzisierung der Vertragsabschluss-Bedingungen und einer Stärkung des Monitoring-Systems.
Insolvenz- und Handelsverfahrenspaket
Die zwischen 2022 und 2023 verkündeten Verordnungen regelten in breitem Umfang die abweichende Anwendung des Insolvenzgesetzes, des Handelsgesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Arbeitsgesetzbuchs. Die Notstandsregelungen zur Grundstücksbildung, die Behandlung der Verträge der für die Fortsetzung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners gegründeten Wirtschaftsgesellschaft sowie die Modifikationen des Lohngarantiefonds vom Dezember 2022 und März 2026 gehören sämtlich zu diesem Paket. In diesem Bereich ist eine der umfassendsten Überprüfungen zu erwarten. Auf der Tagesordnung des neuen politischen Zyklus dürfte die umfassende Modernisierung des Insolvenzgesetzes und des Handelsgesetzes stehen, in Annäherung an die unionsrechtlichen Richtlinien — die ungarische Umsetzung der unionsrechtlichen Richtlinie über präventive Restrukturierungsverfahren wird derzeit durch Notstandsverordnungen ergänzt, eine dauerhafte Lösung kann ein kohärenter, gesetzlicher Kodex sein. Aus Sicht der KMU ist dies besonders wichtig, da das Insolvenzumfeld die Kreditfähigkeit und das Lieferantenvertrauen unmittelbar beeinflusst.
Geld- und Kapitalmarktdimension
Im Bereich des Bankensystems und des Kapitalmarktes sind neben den Sondersteuern die Kreditmarktinterventionen und die regulatorische Feinabstimmung der Privatkundenstaatsanleihen erwähnenswert. Die Stärkung des Forint im April 2026 und der Renditenrückgang nach den Wahlen umreißen gemeinsam die Richtung der Neuordnung der kommenden Monate. Das Bild der ungarischen Börse, des Privatkundenstaatsanleihenmarktes und des Forint-Wechselkurses im Frühjahr 2026 haben wir in einer gesonderten Analyse betrachtet. Die Neuordnung der Geldmarktregulierung dürfte in drei Richtungen verlaufen. Der schrittweise Auslauf der Sondersteuern verbessert die Preisgestaltungs- und Produktstruktur des heimischen Bankensystems. Die Kreditmarktinterventionen werden in einen dauerhaften gesetzlichen Rahmen überführt, was die unterjährige regulatorische Unsicherheit verringert. Das Konditionssystem des Privatkundenstaatsanleihenmarktes — insbesondere die Prämien-Ungarische-Staatsanleihe — wird voraussichtlich eine dauerhaftere, gesetzliche Regelung erhalten.
Beschäftigung, Lohngarantie, berufliche Bildung
Auch im Bereich der Arbeits- und Lohngarantieregulierung sind zahlreiche Notstandsverordnungen in Kraft. Die abweichende Anwendung des Arbeitsgesetzbuchs, die Regelungen zum Lohngarantiefonds sowie die Feinabstimmung des Berufsbildungsbeitrags fallen sämtlich in diesen Bereich. Auf der Tagesordnung des neuen politischen Zyklus können die Stabilisierung der Beschäftigungsregulierung, die Erweiterung des Lohngarantiesystems sowie die umfassende Neugestaltung der Berufs- und Dualbildungsanreize stehen. Für privatwirtschaftliche Arbeitgeber wird sich dies unmittelbar auf die Personalplanung und die Berechnung der Personalkostenstruktur auswirken.
Was bedeutet das für die Unternehmensplanung?
Der Übergang erfolgt nicht auf einmal, sondern in Wellen. Die größeren Pakete werden in der zweiten Hälfte 2026 und im ersten Halbjahr 2027 sichtbar, die vollständige Neuordnung kann sich bis 2028 hinziehen. Für die Unternehmen der Privatwirtschaft ist in den nächsten Monaten der praktische Weg die zweigleisige Planung. Die Lage nach den geltenden Regelungen und die Lage nach der erwarteten Modifikation sind beide zu berechnen, die Steuerplanung sollte in flexiblen Rahmen vorbereitet werden, indem mehrere regulatorische Ergebnisse modelliert werden. Größere Projektentscheidungen — insbesondere im Bereich des Bauwesens, der Immobilienentwicklung und der Energie — sollten in Kenntnis der Konturen der neuen regulatorischen Lage getroffen werden. Bei laufenden öffentlichen Beschaffungsausschreibungen ist auf eine Änderung der Bedingungssysteme vorzubereiten, und auch die Partner-Due-Diligence-Prozesse sollten verschärft werden.
Angekündigte Richtungen der Steuerreform
Im Mittelpunkt des vom neuen politischen Zyklus angekündigten wirtschaftspolitischen Pakets steht die substantielle Neuordnung des Steuersystems. Ein Teil der Änderungen zielt unmittelbar auf eine Erhöhung des Nettoeinkommens der Arbeitnehmenden, ein anderer Teil will die Wettbewerbsfähigkeit des unternehmerischen Segments und die Planungssicherheit verbessern.
In der Struktur der Einkommensteuer ist die bedeutendste angekündigte Modifikation die Senkung des Steuersatzes auf Höhe des Mindestlohns. Der derzeitige einheitliche Einkommensteuersatz von 15 Prozent würde auf Höhe des Mindestlohns auf 9 Prozent gesenkt, was beim Mindestlohn von 322.800 Forint im Jahr 2026 eine monatliche Nettoeinkommenserhöhung von rund 20.000 Forint bedeuten würde. Die Senkung würde sich in einer Stufenstruktur bis etwa zum Medianlohn erstrecken — die graduelle Einkommensteuersenkung, die rund 2,3 Millionen Arbeitnehmende unterhalb des Medianlohns betrifft, kann auf den Einkommensstufen von 420.000 und 625.000 Forint zu monatlichen Nettozuwächsen zwischen 5.000 und 15.000 Forint führen. Bei Einkommen über dem Medianlohn bleibt der einheitliche Satz von 15 Prozent unverändert, und der neue politische Zyklus hat sich ausdrücklich verpflichtet, die auf Arbeitslohn entfallenden Steuerbelastungen nicht zu erhöhen.
Der allgemeine Umsatzsteuer-Grundsatz bleibt bei 27 Prozent. Die Modifikationen beschränken sich auf einen gezielten Kreis — die Umsatzsteuerbefreiung für rezeptpflichtige Arzneimittel sowie die Umstufung von Brennholz und gesunden Lebensmitteln auf den ermäßigten Satz von 5 Prozent kann eine spürbare Entlastung der Haushalte bringen. Aus Sicht der privatwirtschaftlichen Akteure betrifft dies vor allem die Preis- und Rechnungsstellungssysteme der betroffenen Branchen — pharmazeutischer Einzelhandel, Lebensmitteleinzelhandel und das Brennstoffsegment.
Als neue Steuerart erscheint die Vermögensteuer. Gemäß der angekündigten Regelung würde auf den Teil von Privatvermögen oberhalb von einer Milliarde Forint eine jährliche Vermögensteuer von 1 Prozent erhoben. Der betroffene Kreis umfasst etwa 25.000 bis 30.000 Haushalte, das geplante jährliche Aufkommen liegt in der Größenordnung von 160 bis 180 Milliarden Forint. Im unternehmerischen Kreis kann dies die Eigentümerplanung und die Vermögensverwaltungsstrukturen betreffen, insbesondere bei Privatpersonen, die höherwertige Beteiligungen, Immobilienportfolios und Finanzanlagen halten.
Im Bereich der Kleinsteuerpflichtigen ist die breitere Wiedereinführung der 2022 erheblich verschärften KATA-Regelung im Programm vorgesehen — eine Annäherung an die vor 2022 weitgehend zugängliche Konstruktion wird in Aussicht gestellt, wenngleich die genauen Parameter und das Tempo der Wiedereinführung noch nicht endgültig sind.
Auf der Ebene der allgemeinen steuerpolitischen Grundsätze treten zwei dauerhafte Änderungen in Erscheinung. Die schrittweise Reduzierung der Anzahl der Steuerarten sowie das Ende unterjähriger Steueränderungen begegnen den kritischsten Schmerzpunkten der unternehmerischen Finanzplanung. Gemäß der angekündigten Verpflichtung würde vor einer Modifikation der finanziellen und steuerlichen Regelungen eine substantielle Konsultation mit den betroffenen fachlichen Akteuren erfolgen — dies stellt für sich genommen einen substantiellen qualitativen Fortschritt auf der Seite der unternehmerischen Vorhersehbarkeit dar.
