Kalenderübersicht
Was die Kalenderzahlen für 2026 bedeuten
Das Kalenderjahr 2026 umfasst 365 Tage. Davon fallen 104 auf die traditionellen Samstag-Sonntag-Ruhetage. Von den verbleibenden 261 Wochentagen werden acht durch Feiertage in Anspruch genommen, sodass im Grundfall 253 Arbeitstage übrig bleiben. Die gesetzlichen Verlegungen ändern diese Summe nicht: Freitag, der 21. August, und Donnerstag, der 24. Dezember, werden zu Ruhetagen, und im Gegenzug werden zwei Samstage — der 22. August und der 12. Dezember — zu Arbeitstagen. Das Jahr enthält somit genau 253 Arbeitstage, was bei einer Vollzeitbeschäftigung mit acht Stunden täglich 2024 zu leistenden Arbeitsstunden entspricht.
Der Feiertagskalender zählt dreizehn gesetzliche Feiertage. Vier davon — der 15. März, der 5. April, der 24. Mai, der 1. November und der 26. Dezember — fallen auf Wochenendtage und reduzieren die tatsächliche Arbeitszeit der Beschäftigten mit Montag-bis-Freitag-Plan nicht. Die übrigen acht Feiertage liegen auf Wochentagen und bedeuten echte bezahlte freie Tage.
Aus dem Kalender ergeben sich vier verlängerte Wochenenden. Die Achse Karfreitag-Ostermontag bietet vier aufeinanderfolgende Ruhetage vom 3. bis zum 6. April. Das Pfingstwochenende bringt nach demselben Muster vom 23. bis zum 25. Mai drei Tage. Der 20. August (Donnerstag) zusammen mit dem verlegten Freitag ergibt ein vier Tage langes Wochenende, gefolgt vom Arbeitssamstag am 22. August. Der Weihnachtszeitraum bringt fünf zusammenhängende Ruhetage vom 24. bis zum 28. Dezember und ist damit die längste durchgehende freie Zeitspanne des Jahres.
Arbeitstage und Stunden nach Monaten
Die jährliche Stundenzahl verteilt sich nicht gleichmäßig auf das Jahr. Im Juli liegen mit dreiundzwanzig die meisten Arbeitstage, während im Mai wegen der zwei Feiertage nur neunzehn Tage gearbeitet werden. Die monatliche Arbeitszeit bewegt sich bei Vollzeit zwischen 152 und 184 Stunden, der Durchschnitt liegt bei 168,7 Stunden pro Monat. Lohnplanung, Urlaubsplanung und Arbeitszeitkonten sollten diese Schwankungen vorab quantifizieren statt mit einer einheitlichen Monatsannahme zu rechnen.
| Monat | Arbeitstage | Ruhetage | Feiertage | 8-Std. | 6-Std. | 4-Std. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Januar | 21 | 9 | 1 | 168 | 126 | 84 |
| Februar | 20 | 8 | 0 | 160 | 120 | 80 |
| März | 22 | 9 | 0 | 176 | 132 | 88 |
| April | 20 | 8 | 2 | 160 | 120 | 80 |
| Mai | 19 | 10 | 2 | 152 | 114 | 76 |
| Juni | 22 | 8 | 0 | 176 | 132 | 88 |
| Juli | 23 | 8 | 0 | 184 | 138 | 92 |
| August | 20 | 10 | 1 | 160 | 120 | 80 |
| September | 22 | 8 | 0 | 176 | 132 | 88 |
| Oktober | 21 | 9 | 1 | 168 | 126 | 84 |
| November | 21 | 9 | 0 | 168 | 126 | 84 |
| Dezember | 22 | 8 | 2 | 176 | 132 | 88 |
| Gesamt | 253 | 104 | 9 | 2024 | 1518 | 1012 |
Gesetzliche Feiertage 2026
Die Feiertage sind in § 102 des ungarischen Arbeitsgesetzbuchs aufgezählt und sind jedes Jahr gleich. Ihre Verteilung auf die Wochentage variiert jedoch mit dem Kalender. Die folgende Tabelle zeigt die Wochentagszuordnung für 2026.
| Datum | Tag | Bezeichnung |
|---|---|---|
| 2026.01.01. | Donnerstag | Neujahr |
| 2026.03.15. | Sonntag | Jahrestag der Revolution 1848 |
| 2026.04.03. | Freitag | Karfreitag |
| 2026.04.05. | Sonntag | Ostersonntag |
| 2026.04.06. | Montag | Ostermontag |
| 2026.05.01. | Freitag | Tag der Arbeit |
| 2026.05.24. | Sonntag | Pfingstsonntag |
| 2026.05.25. | Montag | Pfingstmontag |
| 2026.08.20. | Donnerstag | Tag der Staatsgründung |
| 2026.10.23. | Freitag | Jahrestag der Revolution 1956 |
| 2026.11.01. | Sonntag | Allerheiligen |
| 2026.12.25. | Freitag | Erster Weihnachtstag |
| 2026.12.26. | Samstag | Zweiter Weihnachtstag |
Verlegungen 2026
Eine jährliche Ministerialverordnung legt jene Samstage fest, die als Ausgleich für verlegte Freitage oder Donnerstage zu Arbeitstagen werden. Im Jahr 2026 gibt es zwei solche Verlegungen. Aus Arbeitnehmersicht zählen die verlegten Arbeitstage als vollwertige Arbeitstage, an denen die reguläre Schichtordnung gilt. Bei Teilzeitbeschäftigung ist der proportionale Anteil der Arbeitszeit zu leisten.
| Originaltag | Neuer Status | Grund |
|---|---|---|
| 21.08.2026 (Freitag) | Ruhetag | Langes Wochenende um den 20. August |
| 22.08.2026 (Samstag) | Arbeitstag | Ausgleich für den verlegten Freitag |
| 24.12.2026 (Donnerstag) | Ruhetag | Weihnachtliches langes Wochenende |
| 12.12.2026 (Samstag) | Arbeitstag | Ausgleich für den verlegten Donnerstag |
Arbeitszeitplanung in verschiedenen Modellen
Die Jahresstundenzahl variiert je nach Arbeitszeitmodell deutlich. Am häufigsten ist die Vierzig-Stunden-Woche mit acht Stunden pro Tag. Die Sechsunddreißig-Stunden-Woche gilt für besonders gefährdete Arbeitsplätze und bestimmte Positionen im Gesundheitswesen. Teilzeitmodelle mit zwanzig, fünfundzwanzig oder dreißig Wochenstunden haben in Doppelverdienerhaushalten zunehmend Verbreitung gefunden.
| Arbeitszeitmodell | Wochenstunden | Monatsschnitt | Jahresstunden |
|---|---|---|---|
| Vollzeit (8 Std./Tag) | 40 | 168,7 | 2024 |
| 36-Stunden-Woche | 36 | 151,8 | 1822 |
| Teilzeit – 6 Std./Tag | 30 | 126,5 | 1518 |
| Teilzeit – 4 Std./Tag | 20 | 84,3 | 1012 |
| 20-Stunden-Woche | 20 | 84,3 | 1012 |
Lohn- und Urlaubsberechnung für 2026
Hinter dem festen Monatsgehalt steht der Monatsdurchschnitt von 168,7 Stunden. Arbeitgeber sollten diesen Durchschnitt bei der Abrechnung des Arbeitszeitrahmens auch dann zugrunde legen, wenn der konkrete Monat mehr oder weniger Stunden enthält. Der jährliche Urlaubsanspruch — Grundurlaub plus Zusatzurlaub — orientiert sich ebenfalls an den 253 Arbeitstagen. Beim Acht-Stunden-Modell entspricht der zwanzigtägige Grundurlaub 160 Stunden Abwesenheit, das sind 7,9 Prozent der Jahresarbeitszeit.
Die Vergütung an Feiertagen folgt eigenen Regeln. Nach § 146 des Arbeitsgesetzbuchs steht Beschäftigten, die an einem Feiertag arbeiten, neben dem Grundlohn ein Feiertagszuschlag von hundert Prozent zu. Für nicht in Anspruch genommene Feiertagsruhetage bestimmen der Tarifvertrag oder die innerbetriebliche Regelung die Abrechnungsweise.
Was 2026 auf der gesetzgeberischen Seite bringt
Die arbeitsrechtliche Regulierung dürfte in der ersten Hälfte der neuen Legislaturperiode strukturell überprüft werden. Mit dem Auslaufen der Notstandsverordnungen werden auch jene Teile des Arbeitsgesetzbuchs erneut geprüft, die in den vergangenen Jahren durch übergangsweise Verordnungsänderungen modifiziert wurden. Die zu erwartenden Änderungen sind in unserem Beitrag über die gesetzgeberische Neuordnung nach den Notstandsverordnungen ausführlicher beschrieben. Die Kalenderordnung und das System der Feiertage sind von diesen Änderungen nicht betroffen, sodass die obigen Tabellen das ganze Jahr über gültig bleiben.
Den Arbeitszeitkalender zu Jahresbeginn auszudrucken oder im Unternehmensintranet zu veröffentlichen, gibt der Lohnabrechnung, der Urlaubsplanung, der Schichtplanung und der Projektplanung eine gemeinsame Referenz und beseitigt die wiederkehrenden Fehler monatlicher Neuberechnungen.
